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Verpflegungsmehraufwand im Übrigen, Brasilien
- 24 Stunden Abwesenheit
- 46,00 €
- § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
- An- und Abreisetag
- 31,00 €
- § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
- Übernachtung
- 88,00 €
- R 9.7 Abs. 3 LStR
Warum im Übrigen einen eigenen Satz hat
Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Brasilien nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach im Übrigen den allgemeinen Ländersatz ansetzt, rechnet falsch — in beide Richtungen.
Kürzung bei gestellten Mahlzeiten
Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 46,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 31,00 €.
- Frühstück: 9,20 € (20 %)
- Mittagessen: 18,40 € (40 %)
- Abendessen: 18,40 € (40 %)
Weitere Orte in Brasilien
- Brasilia — 51,00 € / 34,00 € / 88,00 €
- Rio de Janeiro — 69,00 € / 46,00 € / 140,00 €
- Sao Paulo — 46,00 € / 31,00 € / 151,00 €
Reise nach im Übrigen berechnen
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Tag 1
Tag 2
Tag 3
Ergebnis
Tag 1 — Brasilien – im ÜbrigenAnreisetag
- Verpflegungspauschale, AnreisetagBrasilien – im Übrigen§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG31,00 €
- ÜbernachtungspauschaleBrasilien – im ÜbrigenR 9.7 Abs. 3 LStR88,00 €
119,00 €
Tag 2 — Brasilien – im ÜbrigenVoller Tag (24 Stunden)
- Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitBrasilien – im Übrigen§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG46,00 €
- ÜbernachtungspauschaleBrasilien – im ÜbrigenR 9.7 Abs. 3 LStR88,00 €
134,00 €
Tag 3 — Brasilien – im ÜbrigenAbreisetag
- Verpflegungspauschale, AbreisetagBrasilien – im Übrigen§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG31,00 €
31,00 €
- Verpflegungspauschalen
- 108,00 €
- Übernachtungspauschalen
- 176,00 €
- Gesamt
- 284,00 €
Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.