Tagegeld-Rechner

Alle Länder / Saudi-Arabien / Riad

Verpflegungsmehraufwand Riad, Saudi-Arabien

24 Stunden Abwesenheit
56,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
An- und Abreisetag
37,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Übernachtung
186,00 €
R 9.7 Abs. 3 LStR

Warum Riad einen eigenen Satz hat

Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Saudi-Arabien nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach Riad den allgemeinen Länder­satz ansetzt, rechnet falsch — in beide Richtungen.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 56,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 37,00 €.

  • Frühstück: 11,20 € (20 %)
  • Mittagessen: 22,40 € (40 %)
  • Abendessen: 22,40 € (40 %)

Weitere Orte in Saudi-Arabien

  • Djidda 57,00 € / 38,00 € / 181,00 €
  • im Übrigen 56,00 € / 37,00 € / 181,00 €

Reise nach Riad berechnen

Reise anlegen

Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (56,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (56,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (56,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1Saudi-Arabien – RiadAnreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagSaudi-Arabien – Riad§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG37,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleSaudi-Arabien – RiadR 9.7 Abs. 3 LStR186,00 €

223,00 €

Tag 2Saudi-Arabien – RiadVoller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitSaudi-Arabien – Riad§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG56,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleSaudi-Arabien – RiadR 9.7 Abs. 3 LStR186,00 €

242,00 €

Tag 3Saudi-Arabien – RiadAbreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagSaudi-Arabien – Riad§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG37,00 €

37,00 €

Verpflegungspauschalen
130,00 €
Übernachtungspauschalen
372,00 €
Gesamt
502,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.