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Alle Länder / Vereinigte Staaten von Amerika (USA) / Los Angeles

Verpflegungsmehraufwand Los Angeles, Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

24 Stunden Abwesenheit
64,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
An- und Abreisetag
43,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Übernachtung
262,00 €
R 9.7 Abs. 3 LStR

Warum Los Angeles einen eigenen Satz hat

Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Vereinigte Staaten von Amerika (USA) nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach Los Angeles den allgemeinen Länder­satz ansetzt, rechnet falsch, und zwar in beide Richtungen.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 64,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 43,00 €.

  • Frühstück: 12,80 € (20 %)
  • Mittagessen: 25,60 € (40 %)
  • Abendessen: 25,60 € (40 %)

Zur Einordnung

Der Satz liegt mit 64,00 € für einen vollen Tag 36,00 € über dem Inlandssatz von 28,00 €. Im BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 liegen 25 von 214 Sätzen höher. Zum nächstliegenden Satz im selben Land sind es 1,00 € pro vollem Tag.

Weitere Orte in Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

  • Atlanta: 77,00 € / 52,00 € / 182,00 €
  • Boston: 63,00 € / 42,00 € / 333,00 €
  • Chicago: 65,00 € / 44,00 € / 233,00 €
  • Houston: 62,00 € / 41,00 € / 204,00 €
  • Miami: 65,00 € / 44,00 € / 256,00 €
  • New York City: 66,00 € / 44,00 € / 308,00 €
  • San Francisco: 59,00 € / 40,00 € / 327,00 €
  • Washington, D. C.: 66,00 € / 44,00 € / 203,00 €
  • im Übrigen: 59,00 € / 40,00 € / 182,00 €

Reise nach Los Angeles berechnen

Reise anlegen

Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (64,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (64,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (64,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1: Vereinigte Staaten von Amerika (USA) – Los AngelesAnreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagVereinigte Staaten von Amerika (USA) – Los Angeles§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG43,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleVereinigte Staaten von Amerika (USA) – Los AngelesR 9.7 Abs. 3 LStR262,00 €

305,00 €

Tag 2: Vereinigte Staaten von Amerika (USA) – Los AngelesVoller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitVereinigte Staaten von Amerika (USA) – Los Angeles§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG64,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleVereinigte Staaten von Amerika (USA) – Los AngelesR 9.7 Abs. 3 LStR262,00 €

326,00 €

Tag 3: Vereinigte Staaten von Amerika (USA) – Los AngelesAbreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagVereinigte Staaten von Amerika (USA) – Los Angeles§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG43,00 €

43,00 €

Verpflegungspauschalen
150,00 €
Übernachtungspauschalen
524,00 €
Gesamt
674,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.