Tagegeld-Rechner

Alle Länder / Indien / Neu Delhi

Verpflegungsmehraufwand Neu Delhi, Indien

24 Stunden Abwesenheit
46,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
An- und Abreisetag
31,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Übernachtung
211,00 €
R 9.7 Abs. 3 LStR

Warum Neu Delhi einen eigenen Satz hat

Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Indien nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach Neu Delhi den allgemeinen Länder­satz ansetzt, rechnet falsch — in beide Richtungen.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 46,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 31,00 €.

  • Frühstück: 9,20 € (20 %)
  • Mittagessen: 18,40 € (40 %)
  • Abendessen: 18,40 € (40 %)

Weitere Orte in Indien

  • Bangalore 42,00 € / 28,00 € / 155,00 €
  • Chennai 22,00 € / 15,00 € / 80,00 €
  • Kalkutta 32,00 € / 21,00 € / 167,00 €
  • Mumbai 53,00 € / 36,00 € / 218,00 €
  • im Übrigen 22,00 € / 15,00 € / 80,00 €

Reise nach Neu Delhi berechnen

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Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (46,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (46,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (46,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1Indien – Neu DelhiAnreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagIndien – Neu Delhi§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG31,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleIndien – Neu DelhiR 9.7 Abs. 3 LStR211,00 €

242,00 €

Tag 2Indien – Neu DelhiVoller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitIndien – Neu Delhi§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG46,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleIndien – Neu DelhiR 9.7 Abs. 3 LStR211,00 €

257,00 €

Tag 3Indien – Neu DelhiAbreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagIndien – Neu Delhi§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG31,00 €

31,00 €

Verpflegungspauschalen
108,00 €
Übernachtungspauschalen
422,00 €
Gesamt
530,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.