Tagegeld-Rechner

Alle Länder / Kanada / Ottawa

Verpflegungsmehraufwand Ottawa, Kanada

24 Stunden Abwesenheit
62,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
An- und Abreisetag
41,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Übernachtung
214,00 €
R 9.7 Abs. 3 LStR

Warum Ottawa einen eigenen Satz hat

Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Kanada nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach Ottawa den allgemeinen Länder­satz ansetzt, rechnet falsch, und zwar in beide Richtungen.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 62,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 41,00 €.

  • Frühstück: 12,40 € (20 %)
  • Mittagessen: 24,80 € (40 %)
  • Abendessen: 24,80 € (40 %)

Zur Einordnung

Der Satz liegt mit 62,00 € für einen vollen Tag 34,00 € über dem Inlandssatz von 28,00 €. Im BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 liegen 34 von 214 Sätzen höher. Zum nächstliegenden Satz im selben Land sind es 1,00 € pro vollem Tag.

Weitere Orte in Kanada

  • Toronto: 54,00 € / 36,00 € / 392,00 €
  • Vancouver: 63,00 € / 42,00 € / 304,00 €
  • im Übrigen: 54,00 € / 36,00 € / 214,00 €

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Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (62,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (62,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (62,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1: Kanada – OttawaAnreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagKanada – Ottawa§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG41,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleKanada – OttawaR 9.7 Abs. 3 LStR214,00 €

255,00 €

Tag 2: Kanada – OttawaVoller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitKanada – Ottawa§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG62,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleKanada – OttawaR 9.7 Abs. 3 LStR214,00 €

276,00 €

Tag 3: Kanada – OttawaAbreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagKanada – Ottawa§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG41,00 €

41,00 €

Verpflegungspauschalen
144,00 €
Übernachtungspauschalen
428,00 €
Gesamt
572,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.