Alle Länder / Schweiz / Bern
Verpflegungsmehraufwand Bern, Schweiz
- 24 Stunden Abwesenheit
- 82,00 €
- § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
- An- und Abreisetag
- 55,00 €
- § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
- Übernachtung
- 195,00 €
- R 9.7 Abs. 3 LStR
Warum Bern einen eigenen Satz hat
Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Schweiz nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach Bern den allgemeinen Ländersatz ansetzt, rechnet falsch — in beide Richtungen.
Kürzung bei gestellten Mahlzeiten
Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 82,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 55,00 €.
- Frühstück: 16,40 € (20 %)
- Mittagessen: 32,80 € (40 %)
- Abendessen: 32,80 € (40 %)
Weitere Orte in Schweiz
- Genf — 70,00 € / 47,00 € / 197,00 €
- im Übrigen — 70,00 € / 47,00 € / 195,00 €
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Tag 1
Tag 2
Tag 3
Ergebnis
Tag 1 — Schweiz – BernAnreisetag
- Verpflegungspauschale, AnreisetagSchweiz – Bern§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG55,00 €
- ÜbernachtungspauschaleSchweiz – BernR 9.7 Abs. 3 LStR195,00 €
250,00 €
Tag 2 — Schweiz – BernVoller Tag (24 Stunden)
- Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitSchweiz – Bern§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG82,00 €
- ÜbernachtungspauschaleSchweiz – BernR 9.7 Abs. 3 LStR195,00 €
277,00 €
Tag 3 — Schweiz – BernAbreisetag
- Verpflegungspauschale, AbreisetagSchweiz – Bern§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG55,00 €
55,00 €
- Verpflegungspauschalen
- 192,00 €
- Übernachtungspauschalen
- 390,00 €
- Gesamt
- 582,00 €
Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.