Tagegeld-Rechner

Alle Länder / Schweiz / Genf

Verpflegungsmehraufwand Genf, Schweiz

24 Stunden Abwesenheit
70,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
An- und Abreisetag
47,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Übernachtung
197,00 €
R 9.7 Abs. 3 LStR

Warum Genf einen eigenen Satz hat

Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Schweiz nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach Genf den allgemeinen Länder­satz ansetzt, rechnet falsch — in beide Richtungen.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 70,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 47,00 €.

  • Frühstück: 14,00 € (20 %)
  • Mittagessen: 28,00 € (40 %)
  • Abendessen: 28,00 € (40 %)

Weitere Orte in Schweiz

  • Bern 82,00 € / 55,00 € / 195,00 €
  • im Übrigen 70,00 € / 47,00 € / 195,00 €

Reise nach Genf berechnen

Reise anlegen

Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (70,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (70,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (70,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1Schweiz – GenfAnreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagSchweiz – Genf§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG47,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleSchweiz – GenfR 9.7 Abs. 3 LStR197,00 €

244,00 €

Tag 2Schweiz – GenfVoller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitSchweiz – Genf§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG70,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleSchweiz – GenfR 9.7 Abs. 3 LStR197,00 €

267,00 €

Tag 3Schweiz – GenfAbreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagSchweiz – Genf§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG47,00 €

47,00 €

Verpflegungspauschalen
164,00 €
Übernachtungspauschalen
394,00 €
Gesamt
558,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.