Tagegeld-Rechner

Alle Länder / Südafrika / Kapstadt

Verpflegungsmehraufwand Kapstadt, Südafrika

24 Stunden Abwesenheit
33,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
An- und Abreisetag
22,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Übernachtung
130,00 €
R 9.7 Abs. 3 LStR

Warum Kapstadt einen eigenen Satz hat

Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Südafrika nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach Kapstadt den allgemeinen Länder­satz ansetzt, rechnet falsch — in beide Richtungen.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 33,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 22,00 €.

  • Frühstück: 6,60 € (20 %)
  • Mittagessen: 13,20 € (40 %)
  • Abendessen: 13,20 € (40 %)

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Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (33,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (33,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (33,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1Südafrika – KapstadtAnreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagSüdafrika – Kapstadt§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG22,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleSüdafrika – KapstadtR 9.7 Abs. 3 LStR130,00 €

152,00 €

Tag 2Südafrika – KapstadtVoller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitSüdafrika – Kapstadt§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG33,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleSüdafrika – KapstadtR 9.7 Abs. 3 LStR130,00 €

163,00 €

Tag 3Südafrika – KapstadtAbreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagSüdafrika – Kapstadt§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG22,00 €

22,00 €

Verpflegungspauschalen
77,00 €
Übernachtungspauschalen
260,00 €
Gesamt
337,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.