Tagegeld-Rechner

Alle Länder / Türkei / Ankara

Verpflegungsmehraufwand Ankara, Türkei

24 Stunden Abwesenheit
32,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
An- und Abreisetag
21,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Übernachtung
110,00 €
R 9.7 Abs. 3 LStR

Warum Ankara einen eigenen Satz hat

Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Türkei nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach Ankara den allgemeinen Länder­satz ansetzt, rechnet falsch — in beide Richtungen.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 32,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 21,00 €.

  • Frühstück: 6,40 € (20 %)
  • Mittagessen: 12,80 € (40 %)
  • Abendessen: 12,80 € (40 %)

Weitere Orte in Türkei

  • Izmir 44,00 € / 29,00 € / 120,00 €
  • im Übrigen 24,00 € / 16,00 € / 107,00 €

Reise nach Ankara berechnen

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Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (32,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (32,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (32,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1Türkei – AnkaraAnreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagTürkei – Ankara§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG21,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleTürkei – AnkaraR 9.7 Abs. 3 LStR110,00 €

131,00 €

Tag 2Türkei – AnkaraVoller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitTürkei – Ankara§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG32,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleTürkei – AnkaraR 9.7 Abs. 3 LStR110,00 €

142,00 €

Tag 3Türkei – AnkaraAbreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagTürkei – Ankara§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG21,00 €

21,00 €

Verpflegungspauschalen
74,00 €
Übernachtungspauschalen
220,00 €
Gesamt
294,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.