Alle Länder / Türkei / Izmir
Verpflegungsmehraufwand Izmir, Türkei
- 24 Stunden Abwesenheit
- 44,00 €
- § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
- An- und Abreisetag
- 29,00 €
- § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
- Übernachtung
- 120,00 €
- R 9.7 Abs. 3 LStR
Warum Izmir einen eigenen Satz hat
Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Türkei nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach Izmir den allgemeinen Ländersatz ansetzt, rechnet falsch — in beide Richtungen.
Kürzung bei gestellten Mahlzeiten
Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 44,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 29,00 €.
- Frühstück: 8,80 € (20 %)
- Mittagessen: 17,60 € (40 %)
- Abendessen: 17,60 € (40 %)
Weitere Orte in Türkei
- Ankara — 32,00 € / 21,00 € / 110,00 €
- im Übrigen — 24,00 € / 16,00 € / 107,00 €
Reise nach Izmir berechnen
Reise anlegen
Tag 1
Tag 2
Tag 3
Ergebnis
Tag 1 — Türkei – IzmirAnreisetag
- Verpflegungspauschale, AnreisetagTürkei – Izmir§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG29,00 €
- ÜbernachtungspauschaleTürkei – IzmirR 9.7 Abs. 3 LStR120,00 €
149,00 €
Tag 2 — Türkei – IzmirVoller Tag (24 Stunden)
- Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitTürkei – Izmir§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG44,00 €
- ÜbernachtungspauschaleTürkei – IzmirR 9.7 Abs. 3 LStR120,00 €
164,00 €
Tag 3 — Türkei – IzmirAbreisetag
- Verpflegungspauschale, AbreisetagTürkei – Izmir§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG29,00 €
29,00 €
- Verpflegungspauschalen
- 102,00 €
- Übernachtungspauschalen
- 240,00 €
- Gesamt
- 342,00 €
Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.