Tagegeld-Rechner

Alle Länder / Türkei / Izmir

Verpflegungsmehraufwand Izmir, Türkei

24 Stunden Abwesenheit
44,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
An- und Abreisetag
29,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Übernachtung
120,00 €
R 9.7 Abs. 3 LStR

Warum Izmir einen eigenen Satz hat

Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Türkei nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach Izmir den allgemeinen Länder­satz ansetzt, rechnet falsch — in beide Richtungen.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 44,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 29,00 €.

  • Frühstück: 8,80 € (20 %)
  • Mittagessen: 17,60 € (40 %)
  • Abendessen: 17,60 € (40 %)

Weitere Orte in Türkei

  • Ankara 32,00 € / 21,00 € / 110,00 €
  • im Übrigen 24,00 € / 16,00 € / 107,00 €

Reise nach Izmir berechnen

Reise anlegen

Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (44,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (44,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (44,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1Türkei – IzmirAnreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagTürkei – Izmir§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG29,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleTürkei – IzmirR 9.7 Abs. 3 LStR120,00 €

149,00 €

Tag 2Türkei – IzmirVoller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitTürkei – Izmir§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG44,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleTürkei – IzmirR 9.7 Abs. 3 LStR120,00 €

164,00 €

Tag 3Türkei – IzmirAbreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagTürkei – Izmir§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG29,00 €

29,00 €

Verpflegungspauschalen
102,00 €
Übernachtungspauschalen
240,00 €
Gesamt
342,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.