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Verpflegungsmehraufwand Polen 2026

Für Polen gilt kein einheitlicher Satz. Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist 3 Orte mit eigenen Pauschbeträgen aus:

Orte in Polen mit eigenem Pauschbetrag
Ort24 StundenAn- / AbreisetagÜbernachtung
Breslau34,00 €23,00 €124,00 €
Warschau40,00 €27,00 €143,00 €
im Übrigen34,00 €23,00 €124,00 €

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Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (28,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (28,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (28,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1Deutschland (Inland)Anreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagDeutschland (Inland)§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG14,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleDeutschland (Inland)R 9.7 Abs. 3 LStR20,00 €

34,00 €

Tag 2Deutschland (Inland)Voller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitDeutschland (Inland)§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG28,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleDeutschland (Inland)R 9.7 Abs. 3 LStR20,00 €

48,00 €

Tag 3Deutschland (Inland)Abreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagDeutschland (Inland)§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG14,00 €

14,00 €

Verpflegungspauschalen
56,00 €
Übernachtungspauschalen
40,00 €
Gesamt
96,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012. Gültig ab 1.1.2026.