Tagegeld-Rechner

Alle Länder / Polen / Warschau

Verpflegungsmehraufwand Warschau, Polen

24 Stunden Abwesenheit
40,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
An- und Abreisetag
27,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Übernachtung
143,00 €
R 9.7 Abs. 3 LStR

Warum Warschau einen eigenen Satz hat

Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Polen nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach Warschau den allgemeinen Länder­satz ansetzt, rechnet falsch — in beide Richtungen.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 40,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 27,00 €.

  • Frühstück: 8,00 € (20 %)
  • Mittagessen: 16,00 € (40 %)
  • Abendessen: 16,00 € (40 %)

Weitere Orte in Polen

  • Breslau 34,00 € / 23,00 € / 124,00 €
  • im Übrigen 34,00 € / 23,00 € / 124,00 €

Reise nach Warschau berechnen

Reise anlegen

Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (40,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (40,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (40,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1Polen – WarschauAnreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagPolen – Warschau§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG27,00 €
  • ÜbernachtungspauschalePolen – WarschauR 9.7 Abs. 3 LStR143,00 €

170,00 €

Tag 2Polen – WarschauVoller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitPolen – Warschau§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG40,00 €
  • ÜbernachtungspauschalePolen – WarschauR 9.7 Abs. 3 LStR143,00 €

183,00 €

Tag 3Polen – WarschauAbreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagPolen – Warschau§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG27,00 €

27,00 €

Verpflegungspauschalen
94,00 €
Übernachtungspauschalen
286,00 €
Gesamt
380,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.