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Verpflegungsmehraufwand Breslau, Polen
- 24 Stunden Abwesenheit
- 34,00 €
- § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
- An- und Abreisetag
- 23,00 €
- § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
- Übernachtung
- 124,00 €
- R 9.7 Abs. 3 LStR
Warum Breslau einen eigenen Satz hat
Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Polen nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach Breslau den allgemeinen Ländersatz ansetzt, rechnet falsch, und zwar in beide Richtungen.
Kürzung bei gestellten Mahlzeiten
Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 34,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 23,00 €.
- Frühstück: 6,80 € (20 %)
- Mittagessen: 13,60 € (40 %)
- Abendessen: 13,60 € (40 %)
Zur Einordnung
Der Satz liegt mit 34,00 € für einen vollen Tag 6,00 € über dem Inlandssatz von 28,00 €. Im BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 liegen 166 von 214 Sätzen höher. Zum nächstliegenden Satz im selben Land sind es 6,00 € pro vollem Tag.
Weitere Orte in Polen
- Warschau: 40,00 € / 27,00 € / 143,00 €
- im Übrigen: 34,00 € / 23,00 € / 124,00 €
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Tag 1
Tag 2
Tag 3
Ergebnis
Tag 1: Polen – BreslauAnreisetag
- Verpflegungspauschale, AnreisetagPolen – Breslau§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG23,00 €
- ÜbernachtungspauschalePolen – BreslauR 9.7 Abs. 3 LStR124,00 €
147,00 €
Tag 2: Polen – BreslauVoller Tag (24 Stunden)
- Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitPolen – Breslau§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG34,00 €
- ÜbernachtungspauschalePolen – BreslauR 9.7 Abs. 3 LStR124,00 €
158,00 €
Tag 3: Polen – BreslauAbreisetag
- Verpflegungspauschale, AbreisetagPolen – Breslau§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG23,00 €
23,00 €
- Verpflegungspauschalen
- 80,00 €
- Übernachtungspauschalen
- 248,00 €
- Gesamt
- 328,00 €
Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.