Tagegeld-Rechner

Alle Länder / Polen / im Übrigen

Verpflegungsmehraufwand im Übrigen, Polen

24 Stunden Abwesenheit
34,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
An- und Abreisetag
23,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Übernachtung
124,00 €
R 9.7 Abs. 3 LStR

Warum im Übrigen einen eigenen Satz hat

Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Polen nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach im Übrigen den allgemeinen Länder­satz ansetzt, rechnet falsch — in beide Richtungen.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 34,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 23,00 €.

  • Frühstück: 6,80 € (20 %)
  • Mittagessen: 13,60 € (40 %)
  • Abendessen: 13,60 € (40 %)

Weitere Orte in Polen

  • Breslau 34,00 € / 23,00 € / 124,00 €
  • Warschau 40,00 € / 27,00 € / 143,00 €

Reise nach im Übrigen berechnen

Reise anlegen

Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (34,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (34,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (34,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1Polen – im ÜbrigenAnreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagPolen – im Übrigen§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG23,00 €
  • ÜbernachtungspauschalePolen – im ÜbrigenR 9.7 Abs. 3 LStR124,00 €

147,00 €

Tag 2Polen – im ÜbrigenVoller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitPolen – im Übrigen§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG34,00 €
  • ÜbernachtungspauschalePolen – im ÜbrigenR 9.7 Abs. 3 LStR124,00 €

158,00 €

Tag 3Polen – im ÜbrigenAbreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagPolen – im Übrigen§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG23,00 €

23,00 €

Verpflegungspauschalen
80,00 €
Übernachtungspauschalen
248,00 €
Gesamt
328,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.