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Verpflegungsmehraufwand Barcelona, Spanien
- 24 Stunden Abwesenheit
- 34,00 €
- § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
- An- und Abreisetag
- 23,00 €
- § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
- Übernachtung
- 144,00 €
- R 9.7 Abs. 3 LStR
Warum Barcelona einen eigenen Satz hat
Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Spanien nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach Barcelona den allgemeinen Ländersatz ansetzt, rechnet falsch, und zwar in beide Richtungen.
Kürzung bei gestellten Mahlzeiten
Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 34,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 23,00 €.
- Frühstück: 6,80 € (20 %)
- Mittagessen: 13,60 € (40 %)
- Abendessen: 13,60 € (40 %)
Zur Einordnung
Der Satz liegt mit 34,00 € für einen vollen Tag 6,00 € über dem Inlandssatz von 28,00 €. Im BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 liegen 166 von 214 Sätzen höher. Zum nächstliegenden Satz im selben Land sind es 2,00 € pro vollem Tag.
Weitere Orte in Spanien
- Kanarische Inseln: 36,00 € / 24,00 € / 103,00 €
- Madrid: 42,00 € / 28,00 € / 131,00 €
- Palma de Mallorca: 44,00 € / 29,00 € / 142,00 €
- im Übrigen: 34,00 € / 23,00 € / 103,00 €
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Tag 1
Tag 2
Tag 3
Ergebnis
Tag 1: Spanien – BarcelonaAnreisetag
- Verpflegungspauschale, AnreisetagSpanien – Barcelona§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG23,00 €
- ÜbernachtungspauschaleSpanien – BarcelonaR 9.7 Abs. 3 LStR144,00 €
167,00 €
Tag 2: Spanien – BarcelonaVoller Tag (24 Stunden)
- Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitSpanien – Barcelona§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG34,00 €
- ÜbernachtungspauschaleSpanien – BarcelonaR 9.7 Abs. 3 LStR144,00 €
178,00 €
Tag 3: Spanien – BarcelonaAbreisetag
- Verpflegungspauschale, AbreisetagSpanien – Barcelona§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG23,00 €
23,00 €
- Verpflegungspauschalen
- 80,00 €
- Übernachtungspauschalen
- 288,00 €
- Gesamt
- 368,00 €
Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.