Tagegeld-Rechner

Alle Länder / Spanien / Madrid

Verpflegungsmehraufwand Madrid, Spanien

24 Stunden Abwesenheit
42,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
An- und Abreisetag
28,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Übernachtung
131,00 €
R 9.7 Abs. 3 LStR

Warum Madrid einen eigenen Satz hat

Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Spanien nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach Madrid den allgemeinen Länder­satz ansetzt, rechnet falsch — in beide Richtungen.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 42,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 28,00 €.

  • Frühstück: 8,40 € (20 %)
  • Mittagessen: 16,80 € (40 %)
  • Abendessen: 16,80 € (40 %)

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Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (42,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (42,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (42,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1Spanien – MadridAnreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagSpanien – Madrid§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG28,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleSpanien – MadridR 9.7 Abs. 3 LStR131,00 €

159,00 €

Tag 2Spanien – MadridVoller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitSpanien – Madrid§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG42,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleSpanien – MadridR 9.7 Abs. 3 LStR131,00 €

173,00 €

Tag 3Spanien – MadridAbreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagSpanien – Madrid§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG28,00 €

28,00 €

Verpflegungspauschalen
98,00 €
Übernachtungspauschalen
262,00 €
Gesamt
360,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.