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Verpflegungsmehraufwand Kanarische Inseln, Spanien
- 24 Stunden Abwesenheit
- 36,00 €
- § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
- An- und Abreisetag
- 24,00 €
- § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
- Übernachtung
- 103,00 €
- R 9.7 Abs. 3 LStR
Warum Kanarische Inseln einen eigenen Satz hat
Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Spanien nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach Kanarische Inseln den allgemeinen Ländersatz ansetzt, rechnet falsch, und zwar in beide Richtungen.
Kürzung bei gestellten Mahlzeiten
Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 36,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 24,00 €.
- Frühstück: 7,20 € (20 %)
- Mittagessen: 14,40 € (40 %)
- Abendessen: 14,40 € (40 %)
Zur Einordnung
Der Satz liegt mit 36,00 € für einen vollen Tag 8,00 € über dem Inlandssatz von 28,00 €. Im BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 liegen 154 von 214 Sätzen höher. Zum nächstliegenden Satz im selben Land sind es 2,00 € pro vollem Tag.
Weitere Orte in Spanien
- Barcelona: 34,00 € / 23,00 € / 144,00 €
- Madrid: 42,00 € / 28,00 € / 131,00 €
- Palma de Mallorca: 44,00 € / 29,00 € / 142,00 €
- im Übrigen: 34,00 € / 23,00 € / 103,00 €
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Tag 1
Tag 2
Tag 3
Ergebnis
Tag 1: Spanien – Kanarische InselnAnreisetag
- Verpflegungspauschale, AnreisetagSpanien – Kanarische Inseln§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG24,00 €
- ÜbernachtungspauschaleSpanien – Kanarische InselnR 9.7 Abs. 3 LStR103,00 €
127,00 €
Tag 2: Spanien – Kanarische InselnVoller Tag (24 Stunden)
- Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitSpanien – Kanarische Inseln§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG36,00 €
- ÜbernachtungspauschaleSpanien – Kanarische InselnR 9.7 Abs. 3 LStR103,00 €
139,00 €
Tag 3: Spanien – Kanarische InselnAbreisetag
- Verpflegungspauschale, AbreisetagSpanien – Kanarische Inseln§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG24,00 €
24,00 €
- Verpflegungspauschalen
- 84,00 €
- Übernachtungspauschalen
- 206,00 €
- Gesamt
- 290,00 €
Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.